Erstattung durch Krankenkassen

Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist meist nicht möglich.
Hier kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Aber auch private Zusatzversicherungen oder private Krankenversicherungen erstatten
nicht immer die vollen Behandlungskosten bzw. alle Therapieverfahren.
Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, welche
Therapieverfahren sie in welchem Umfang unterstützt.

Außerdem besteht oft die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Diesbezüglich kann Sie Ihr Steuerberater beraten.

Naturheilpraxis Elke Tegel
Naturheilpraxis in Althütte