Behandlung, Preise und mehr

Transparenz ist mir wichtig. Ich freue mich, dass Sie sich für die Modalitäten interessieren.



Erstbehandlung & Anamnese

Da ich eine Besteller-Praxis führe, finden alle Behandlungen nach vorheriger Terminabsprache statt.

In unserem kurzen ersten Telefongespräch, erzählen Sie mir zusammengefasst Ihr aktuelle Gesundheits-Situation. Wir besprechen einen Termin 

und Sie erhalten meinen Fragebogen und weitere wichtige Datenschutz-Unterlagen. Gerne dürfen Sie diese Unterlagen zu Hause ausfüllen.


Das ausführliche Anamnesegespräch dauert zwischen  ca. 90-120 Minuten, je nach Schweregrad der Erkrankung. 


Für das Erstgespräch ist es hilfreich, wenn Sie folgende Unterlagen mitbringen (falls vorhanden)

  • Befunde (von Ärzten, Krankenhäusern, Heilpraktikern ...)
  • die letzten Blutwert
  • den ausgefüllten Erstanamnese-Fragebogen
  • die ausgefüllten Datenschutz-Unterlagen

Honorar - Regelsätze

 Sie erhalten eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu überweisen ist. 

  • Der Stundensatz für jede Behandlung ist EUR 90,00
  • Anfragen per Telefon oder Mail je angefangene 15 Minuten zu EUR 25,00
  • zuzüglich gegebenenfalls anfallender Kosten für Material und Medikamentt

In der Regel plane ich 1,5 Stunden für Sie ein.

Ausnahme sind Massagen ohne anschließender Beratung und Irisdiagnostik zu je 1 Stunde

sowie gebuchten "Open-End" Termine.

(bei eine 1,5 stündigen Behandlung ist somit der Preis EUR 135,00)


 

Terminabsagen

 

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, bitte ich Sie um telefonische Absage oder

eine Nachricht per E-Mail bis spätestens 3 Arbeitstage vor unserem vereinbarten Termin.

Bei Nichtabsagen muss ich Ihnen Kosten in Höhe von 90,00 EUR in Rechnung stellen.


 

Abrechung

 

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt privat mit Angabe der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), insofern eine entsprechende Abrechnungsziffer besteht.


 

Erstattung durch die Krankenkasse

 

Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist meist nicht möglich.
Hier kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Aber auch private Zusatzversicherungen oder private Krankenversicherungen erstatten
nicht immer die vollen Behandlungskosten bzw. alle Therapieverfahren.
Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, welche
Therapieverfahren sie in welchem Umfang unterstützt.

Außerdem besteht oft die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd 

in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Diesbezüglich kann Sie Ihr Steuerberater beraten.